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Kryptohandel: Keine Haftung für „Freundschaftsdienst“ | t3n
Er handelte für einen Freund mit Kryptowährungen – beim Grillen besprechen die beiden Details. Doch dann verzockt sich der „Trader“ – und wird von seinem Freund verklagt. Beim Geld hört die Freundschaft auf, heißt es – das gilt wohl auch, wenn es um Kryptowährungen geht. In einem Fall, der jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt […]
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