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Urteil: Wüste Pöbeleien in Whatsapp-Gruppe sind Kündigungsgrund | t3n
Dürfen beleidigende und gewaltverherrlichende Äußerungen in einer geschlossenen Whatsapp-Gruppe gegenüber Betriebsangehörigen zur Kündigung führen? Ein konkreter Fall sorgt für kräftigen Wirbel. Die Chefin oder den Chef beziehungsweise andere Betriebsangehörige offen kritisieren? Das ist in der Regel durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sofern keine vertraulichen Interna ausgeplaudert werden. Doch die Kollegen öffentlich wüst zu beschimpfen, ist schon […]
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