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Spotify und Netflix dürfen nicht so einfach an der Preisschraube drehen | t3n

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Preiserhöhungen bei Streamingdiensten wie Netflix oder Spotify nicht so einfach ohne Zustimmung der Verbraucher:innen möglich sind – zumindest wenn die AGB so einseitig verfasst sind wie im vorliegenden Fall. Streamingdienste wie Spotify und Netflix dürfen nicht so einfach einseitig die Preise erhöhen. Das hat jetzt das Berliner Kammergericht entschieden. […]

https://t3n.de/news/spotify-netflix-einseitige-preiserhoehung-urteil-1592640/
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