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„Überragende Bedeutung im Wettbewerb“: Apple muss mit Einschränkungen in Deutschland rechnen | t3n
Apple hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Bundeskartellamt kann dem iPhone-Konzern damit bestimmte Geschäftspraktiken verbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass das US-Technologieunternehmen Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Damit ist für das Bundeskartellamt der Weg frei, dem Konzern in einem zweiten Schritt bestimmte […]
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