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Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs
Mit der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes haben wir in Schleswig-Holstein einen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit geschaffen, weil künftig nur die Unternehmen die Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne zahlen. Für uns als SSW ist es wichtig, dass Tariflöhne eingehalten und Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Oder andersrum, Unternehmen die diese Kriterien einhalten sollen auch die Chance haben den Zuschlag für öffentliche Auss
↗ https://www.ssw.de/themen/gesetzentwurf-zur-einrichtung-eines-registers-zum-schutz-fairen-wettbewerbs-1988