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Änderung des Sparkassengesetzes
Ich hatte bereits bei der 1. Lesung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass der SSW den zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung erzielten Kompromiss vom Juli 2001 über die zukünftigen Haftungsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute bedauert. Denn im Grunde bedeutet er den Anfang vom Ende des öf-fentlich-rechtlichen Sparkassensystems in der Bundesrepublik. Das wurde zwar in der Landtagsdebatte von vielen Seiten bestritten, aber wenn wir uns in 10 bis 20 Jah-ren mal wieder s
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