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Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Wahlgesetzes befasst sich vor allen Dingen mit Anpassungen an die bundesweit geltenden Wahlregeln. Dabei werden einige Verbesserungen eingeführt, die es den Menschen bei Wahlen zu Gemeinderäten, Kreistagen und bei Direktwahlen leichter machen sollen. Das begrüßen wir natürlich.Positiv hervorzuheben ist unter anderem, dass Bürgerinnen und Bürger nicht in so großem Umfang wie bisher bei einem Umzug ihr Wahlrecht verlieren. Die Fristen
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