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Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz
Wer die Entwicklung zum Zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetz verfolgt hat weiß, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht überall Zustimmung gefunden hat. Aber - und da sind sich meines Erachtens Bundesregierung und Bundesrat einig - das derzeitige Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz muss geändert werden, da der IMO-Code von 1997 und die EU-Richtlinie 1999/35/EG eine Aktualisierung notwendig machen. Der Punkt, der viele Probleme bei der Novellierung aufwirft ist natürlich wie das Geset
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