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Landesschlichtungsgesetz
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei geringen Streitwerten, Nachbarschaftsstreit und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten über Gütestellen eine Lösung für die Parteien zu erreichen.Angesichts der Tatsache, dass unsere Gerichte heute mit derartigen Streitereien belastet sind, ist eine Änderung bestehender Regelungen notwendig, um diese zu entlasten. Hierin sind wir uns einig.Diese Streitereien sind jedoch kein Schleswig-Holstein typisches Phänomen,
↗ https://www.ssw.de/themen/landesschlichtungsgesetz-6305