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Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Der SSW kommt bei der Abwägung der Vor- und Nachteile der Videoüberwachung immer noch zu dem Schluss, dass die elektronisch-optische Überwachung öffentlicher Räume kein geeignetes Mittel ist, um Kriminalität vorzubeugen und die Strafverfolgung zu unterstützen. Es gibt trotz gegenteiliger Behauptungen weiterhin keine soliden Belege dafür, dass die Videoüberwachung Kriminalität verhindern kann. Die bisherigen Erfahrungen aus dem In- und Ausland können nicht verlässlich eine längerfristige Wirkung

https://www.ssw.de/themen/videoueberwachung-im-oeffentlichen-raum-6348
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