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Oberflächenwasserentnahmeabgabe
Wer heutzutage Ressourcen der Allgemeinheit nutzen kann, der kann auch damit rechnen, dass er mit einer Abgabe für diese Nutzung belegt wird. Wir wissen, dass Betriebe in Schleswig-Holstein einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Nutzen des Oberflächenwassers ziehen, daher ist der SSW der Auffassung, dass sie für diesen Vorteil auch zu bezahlen haben. Eine Abgabe für die Nutzung einer Ressource ist kein Sonderfall, das gibt es bereits für die Nutzung anderer Ressourcen. Auch wird bereits in ander
↗ https://www.ssw.de/themen/oberflaechenwasserentnahmeabgabe-6396