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Videoüberwachung in öffentlichen Räumen
Der SSW sieht in der elektronisch-optischen Überwachung öffentlicher Räume nicht ein geeignetes Mittel, um Kriminalität vorzubeugen und die Strafverfolgung zu unterstützen.Die bisherigen Erfahrungen aus dem Ausland oder aus dem vielgepriesenen Leipziger Versuch können nicht zuverlässig eine längerfristige Wirkung der Überwachung belegen - weder als Kriminalitätsvorbeugung noch als Mittel zu deren Aufklärung und auch nicht zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls.Wir sind der festen Über
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