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"Pallas"-Ausschuss: Für eine Beteiligung des SSW

Die Presseverlautbarungen über die Sitzverteilung in dem geplanten "Pallas-Untersuchungsausschuß" kommentiert die Vorsitzende des SSW, Anke Spoorendonk, wie folgt: "Artikel 18 Abs. 2 der Landesverfassung sieht vor, daß die Fraktionen im Untersuchungsausschuß mit mindestens je einem Mitglied vertreten sind. Nach § 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtag stehen dem, der oder den Abgeordneten der nationalen dänischen Minderheit die Rechte einer Fraktion zu. Danach ist kl

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