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Ecstasy-Bericht der Landesregierung

Klar ist: Ecstasy ist eine Droge, die das Potential zu schweren körperlichen Schädigungen hat. Deshalb ist sie auch in Zukunft im Betäubungsmittelgesetz am besten aufgehoben. Allerdings ist es auch sonnenklar, daß für über eine halbe Million Menschen in Deutschland die Strafandrohung der Entscheidung zum Konsum nicht maßgeblich im Wege stand. Gerade weil das Verbot den Ecstasy-Konsum nicht verhindert, können vorbeugende Maßnahmen ihren Ausgangspunkt nicht in strafrechtlichen Bestimmungen nehmen,

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