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Rücknahme des Landschaftsprogramm
Im Landesnaturschutzgesetz ist die Erstellung eines Landschaftsprogramms für Schleswig-Holstein vorgeschrieben. Das Landschaftsprogramm soll als Planungs- und Steuerungsinstrument - und somit als umfassende Orientierungsgrundlage - für den Naturschutz in Schleswig-Holstein dienen. Der SSW tritt weiter für das Instrument des Landschaftsprogramms ein. Wir halten ein solches Programm neben den Landschaftsrahmenplan und den Landschaftsplan für einen wichtigen Teil der gesamten Landschaftsplanung im
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