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Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen
In Zukunft sollen Berufsschulkosten von den Trägern der Umschulungsmaßnahmen finanziert werden. Als Träger von Umschulungsmaßnahmen kommen die Arbeitsämter und die umschulenden Betriebe in Betracht. Die vorgesehene Gesetzesänderung ist eine Sparmaßnahme, die angesichts leerer Kassen einleuchtend erscheint. Die Folge einer solchen Gesetzesänderung wird unter anderem von der Höhe der Berufsschulkosten abhängen. Genaue Zahlen darüber enthält der Gesetzentwurf nicht. Es ist zu erwarten, daß die Betr
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