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Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform
Wir haben hier zu zwei verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. Es geht einerseits um die Zulässigkeit der Volksinitiative WIR gegen die Rechtschreibreform und andererseits um den durch diese Volksinitiative eingebrachten Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Schulgesetzes. Wie der Innen- und Rechtsausschuß festgestellt hat, sind die Voraussetzungen des Artikel 41 Absatz 1 der Landesverfassung erfüllt. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Volksinitiative bestehen deshalb keine Bedenken. E
↗ https://www.ssw.de/themen/volksinitiative-gegen-die-rechtschreibreform-6760