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Aufhebung des Jugendzahnpflegegesetzes
Wer in Deutschland die Muße hat, über den Tellerrand zu gucken - ich empfehle einen Blick über unsere nördliche Landesgrenze - der oder die wird wissen, daß es um die Zähne der deutschen Kinder vergleichsweise schlecht bestellt ist. Unserer Meinung nach würde diese Gesetzesänderung eine weitere Verschlechterung bedeuten. Erstens würde die Gruppenprophylaxe eingeschränkt, zweitens kennt § 21 SGB V im Gegensatz zum Jugendzahnpflegegesetz keine Zeitabstände, ja es wird nicht einmal von regelmäßig
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