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Landesjugendhilfeplan

Langsam machen wir uns wirklich lächerlich. Da machen wir ein Jugendförderungsgesetz und schreiben in § 56 vor, daß die Landesregierung einen Landesjugendhilfeplan aufstellen soll, der dem Landtag „in der Regel zur Mitte einer Legislaturperiode vorzulegen“ ist. Jetzt hat die Landesregierung zum Ende der Wahlperiode einen „Bericht Landesjugendhilfeplanung“ vorgelegt, der offensichtlich die Funktion eines Landesjugendhilfeplanes übernehmen soll. Und der Sozialausschuß empfiehlt, diesen Bericht ohn

https://www.ssw.de/themen/landesjugendhilfeplan-6858
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