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Landesjugendhilfeplan
Langsam machen wir uns wirklich lächerlich. Da machen wir ein Jugendförderungsgesetz und schreiben in § 56 vor, daß die Landesregierung einen Landesjugendhilfeplan aufstellen soll, der dem Landtag in der Regel zur Mitte einer Legislaturperiode vorzulegen ist. Jetzt hat die Landesregierung zum Ende der Wahlperiode einen Bericht Landesjugendhilfeplanung vorgelegt, der offensichtlich die Funktion eines Landesjugendhilfeplanes übernehmen soll. Und der Sozialausschuß empfiehlt, diesen Bericht ohn
↗ https://www.ssw.de/themen/landesjugendhilfeplan-6858