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Die gemeinsame Sorge für das Kind darf nicht zur Sorgeverhinderung werden
„Schulalltag, Umgang mit Freunden der Kinder, aber auch das Taschengeld und die Verwaltung kleinerer Geldgeschenke. Dieser alltägliche Bereich zum Wohle des Kindes sollte auch bei gemeinsamer Sorge von einem Elternteil entschieden werden können“
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