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Die politische Mitwirkung der Minderheiten steht unter dem Schutz des Landes und der Kommunen
„Mit dem neuen Gesetz werden den Minderheiten genau diese politischen Mitwirkungsmöglichkeiten ohne jegliche Begründung hierfür beschnitten. Ein klarer Verstoß gegen unsere Landesverfassung. Es wird noch nicht mal eine Abweichungsmöglichkeit für die Minderheiten von der 3-Personen-Erfordernis im Gesetz festgelegt.“
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