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Rechte müssen natürlich auch einklagbar sein
Bürgerinnen und Bürger können ihre landesspezifischen Grundrechte auch künftig nicht vor dem Landesverfassungsgericht einklagen. Dies hat die Jamaika-Koalition heute im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
↗ https://www.ssw-sh.de/themen/rechte-muessen-natuerlich-auch-einklagbar-sein