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Der Mindestlohn muss auch für Jugendliche gelten

Nach dem Mindestlohngesetz gelten Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ohne Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie haben deshalb auch keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Der SSW fordert jetzt die Landesregierung auf eine Bundesratsinitiative zu starten, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Hierzu erklärt der Vorsitzene des SSW im Landtag, Lars Harms:

https://www.ssw-sh.de/themen/der-mindestlohn-muss-auch-fuer-jugendliche-gelten
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