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Benetton: "Schockwerbung" war zulässig

In den Jahren 1993 und 1994 hatten die als "Schockwerbung" bezeichneten Anzeigen der Firma Benetton für Aufsehen gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass die Motive mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

https://www.spiegel.de/panorama/benetton-schockwerbung-war-zulaessig-a-107381.html
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