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Neues Jahr, neue Gesetze: Arbeitsmarkt in Bewegung
Teilzeitarbeit: Wer seine Arbeitszeit verringern möchte, muss dies dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher mitteilen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber kann den Wunsch ablehnen…
↗ https://www.spiegel.de/politik/deutschland/neues-jahr-neue-gesetze-arbeitsmarkt-in-bewegung-a-109663.html