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Neues Jahr, neue Gesetze: Arbeitsmarkt in Bewegung

Teilzeitarbeit: Wer seine Arbeitszeit verringern möchte, muss dies dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher mitteilen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber kann den Wunsch ablehnen…

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/neues-jahr-neue-gesetze-arbeitsmarkt-in-bewegung-a-109663.html
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