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Hintergrund: Veröffentlichungspflicht börsennotierter Sportvereine
Auf Grund des Wertpapierhandelsgesetztes sind börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, kursrelevante Informationen unverzüglich in einer so genannten Ad-hoc-Mitteilung öffentlich zu machen.
↗ https://www.spiegel.de/sport/fussball/hintergrund-veroeffentlichungspflicht-boersennotierter-sportvereine-a-102677.html