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Anzeigenkampagne: Todeskandidat muss Honorar abgeben
Das Mitwirken an einer Werbekampagne der Modefirma Benetton hat sich für einen zum Tode verurteilten Mörder in Nebraska nicht ausgezahlt. Er darf sein Honorar nicht behalten.
↗ https://www.spiegel.de/panorama/anzeigenkampagne-todeskandidat-muss-honorar-abgeben-a-66893.html