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Kampfhunde-Urteil: Erhöhte Steuern sind zulässig

Erhöhte Steuern für Kampfhunde sind nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Damit wiesen die Bundesrichter die Klage eines Bullterrier-Halters aus Roßlau in Sachsen-Anhalt ab. Der 41-Jährige hatte sich geweigert, den achtfachen Satz der normalen Hundesteuer zu entrichten.

https://www.spiegel.de/panorama/kampfhunde-urteil-erhoehte-steuern-sind-zulaessig-a-60378.html
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