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Kampfhunde-Urteil: Erhöhte Steuern sind zulässig
Erhöhte Steuern für Kampfhunde sind nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Damit wiesen die Bundesrichter die Klage eines Bullterrier-Halters aus Roßlau in Sachsen-Anhalt ab. Der 41-Jährige hatte sich geweigert, den achtfachen Satz der normalen Hundesteuer zu entrichten.
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