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Arbeitsrecht-Urteil: Mütze verletzt nicht die Menschenwürde

Eine Angestellte der Lufthansa-Servicegesellschaft (LSG) muss ihre Dienstkappe tragen, selbst wenn diese ihre Frisur durcheinanderbringt. Eine Verletzung gegen die Menschenwürde liege nicht vor. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt.

https://www.spiegel.de/panorama/arbeitsrecht-urteil-muetze-verletzt-nicht-die-menschenwuerde-a-60758.html
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