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Gerichtsurteil: Webspace-Abmahnungen sind "unzulässig"

Auch Serienabmahner scheinen irgendwann einmal an ihre Grenzen zu stoßen. Das Landgericht München hat nun eine Klage des Inhabers der Marke "Webspace" abgewiesen, weil sie "zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" diente.

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/gerichtsurteil-webspace-abmahnungen-sind-unzulaessig-a-61174.html
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