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Urteil: Werbung mit Marlene Dietrich nur gegen Bezahlung
Die Klage von Marlene Dietrichs Tochter Maria Riva hatte Erfolg: Wer ohne vorherige Genehmigung mit der verstorbenen Schauspielerin Marlene Dietrich wirbt, muss nicht nur mit einer Klage, sondern auch mit Schadenersatzzahlung rechnen.
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