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Spendenexperte: "Rechtswidrige Buchhaltertricks" bei Parteien
Dürfen Parteien Spenden von Tochterfirmen annehmen, die sich auf mehr als 20.000 Mark summieren, ohne die Namen der Spender zu veröffentlichen? Ja, sagt die SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier. Verfasssungsjuristen halten dies für bedenklich. Der Osnabrücker Rechtsprofessor und Parteienspezialist Jörn Ipsen sieht gegenüber SPIEGEL ONLINE in der getrennten Behandlung zusammengehörender Spenden eine "klare Umgehung des geltenden Rechts".
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