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Parteienprivileg: Besonderer Schutz durch das Grundgesetz

Berlin - Parteien genießen nach dem Grundgesetz einen besonderen Schutz. Während Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung durch die Exekutive verboten werden können, muss bei einer Partei in solcher Situation das Bundesverfassungsgericht entscheiden…

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/parteienprivileg-besonderer-schutz-durch-das-grundgesetz-a-55669.html
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