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Ministerium: Eltern müssen vor Organentnahme ihrer toten Babys befragt werden
Babys, die den plötzlichen Kindstot gestorben sind, darf nicht ohne Erlaubnis der Eltern Organe entnommen werden. Mit dieser Verschärfung der bisherigen Vorschriften reagierte das Forschungsministerium unter Edelgard Bulmahn (SPD) auf Berichte, wonach mehrere Säuglinge ohne Gehirn und Herz beerdigt worden seien - und dies ohne Zustimmung oder Kenntnis der Eltern.
↗ https://www.spiegel.de/panorama/ministerium-eltern-muessen-vor-organentnahme-ihrer-toten-babys-befragt-werden-a-56776.html