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Urteil: Betrunkene Fußgänger genießen besondere Rücksicht

Wenn offensichtlich angetrunkene Fußgänger auf dem Bürgersteig wanken, dann müssen Autofahrer äußerst vorsichtig fahren und ihre Geschwindigkeit drastisch reduzieren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Betrunkene als "hilfsbedürftig" anzusehen.

https://www.spiegel.de/auto/aktuell/urteil-betrunkene-fussgaenger-geniessen-besondere-ruecksicht-a-57223.html
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