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Urteil: Rotes Kreuz muß zahlen
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wurde vom Göttinger Landgericht zu einer Zahlung von 131.000 Mark an die Friedlandhilfe verurteilt. Das DRK hatte 1996 diesen Betrag fälschlicherweise von dem Hilfswerk erhalten. Die Friedlandhilfe e.V. unterstützt Aussiedler.
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