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Tarifwidrige Sonderregeln: Gewerkschaften dürfen klagen

Tarifgebundene Unternehmen dürfen den Tarifvertrag nicht mit betriebsinternen Sonderregelungen ohne Zustimmung der Gewerkschaften unterlaufen. Andernfalls dürfen Gewerkschaften diese Absprachen vor Gericht anfechten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/tarifwidrige-sonderregeln-gewerkschaften-duerfen-klagen-a-18546.html
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