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Transplantationsgesetz: Klage zurückgewiesen
Toten können Organe entnommen werden, wenn sie sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich dagegen entschieden haben. 255 Personen klagten dagegen, weil für sie dadurch die Menschenwürde mißachtet wird. Doch sie mußten sich eines Besseren belehren lassen.
↗ https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/transplantationsgesetz-klage-zurueckgewiesen-a-14774.html