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Urteil: Kein Asyl für PKK-Funktionäre
Teilnehmer an illegalen PKK-Aktionen und Straßenblockaden können nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts bei drohender politischer Verfolgung Abschiebeschutz genießen. Das Gericht lehnte es am Dienstag in Berlin allerdings ab, Funktionären der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei Asyl- oder Abschiebeschutz zu gewähren.
↗ https://www.spiegel.de/politik/deutschland/urteil-kein-asyl-fuer-pkk-funktionaere-a-15220.html