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Microsoft-Urteil: Allseits Grund zur Freude
In der Streitfrage, ob Microsoft seine Betriebssysteme mit Internet-Browsersoftware verknüpfen darf, hat es einen ersten Schritt zu einer rechtlichen Klärung gegeben. Dem Antrag des US-Justizministeriums, Microsoft gerichtlich zu einer Abkehr von seiner bisherigen Vermarktungspraxis zu zwingen, wurde am 11. Dezember teilweise stattgegeben.
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