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Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft
Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten, BGH weist Revision von Händler zurück Unterschleißheim, 07. Oktober 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz COAs) für Microsoft Computerprogramme nur mit Zustimmung von Microsoft auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. Der BGH verbot damit die bei Gebrauchtsoftware Händlern weit verbreite Praxis, Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) auf nicht zug
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