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Nachtraegliche Unterbringung gefaehrlicher Gewalt- und Sexualstraftaeter dringend erforderlich
Zum heute veroeffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht einmal mehr deutlich, dass eine nachtraegliche Unterbringungsform zur Sicherheit der Bevoelkerung notwendig ist. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesjustizministerin auf, endlich eine solche Regelung in ihren Entwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf
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