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OLG Naumburg: Sparkasse Mansfeld Südharz darf keine Entgelte für P-Konten verlangen!
Spalt, 31.08.2011. Inhaber von Pfändungsschutzkonten (so genannte P-Konten) der Sparkasse Mansfeld-Südharz können aufatmen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit einem am 27.05.2011 verkündeten Urteil, Aktenzeichen 10 U 5/11, entschieden, dass die Gebühren, die die Sparkasse Mansfeld-Südharz ihren Kunden für das Führen eines P-Kontos berechnet, rechtswidrig sind. Zur Begründung führte das OLG Naumburg in dem von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) geführten Verfahren aus, dass die
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