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Bundessozialgericht entscheidet menschlich
Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes bezüglich der Anrechnung von Geldgeschenken zu besonderen Anlässen an Kinder von ALG II-Beziehenden durch Verwandte erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping: Die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 23. August 2011 ist menschlich. Dass Kinder von ALG II-Beziehenden noch nicht einmal das Recht auf einen besonders schönen Moment in ihrem ans sich schwierigen Leben haben sollten, war wohl eine der unsäglichsten Entscheidu
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