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Skandalöse Drohungen der Jobcenter sofort untersagen
Vielen Hartz-IV-Beziehende, die für ihre Kinder rückwirkend vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 Leistungen aus dem Bildungspaket beantragten, drohen die Jobcenter mit der Kürzungen von Geldleistungen zum Lebensunterhalt wegen fehlender Mitwirkungspflicht, wenn für die beantragten Leistungen aus dem Bildungspaket keine Nachweise wie Belege über bezahlte Schulmittagessen oder Fahrkarten vorliegen. Die Nachweispflicht wurde allerdings erst zum 1. April 2011 vom Vermittlungsausschuss des Bundestages u
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