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Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen
Neufassung der Beförderungsbedingungen für Baden-Württemberg Regelungen der Deutschen Bahn und Verbünde ab sofort in einer Übersicht unter www.bahn.de/baden-wuerttemberg abrufbar (Stuttgart, 3. August 2011) In Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Verkehrsministerium hat die Deutsche Bahn die Beförderungsbedingungen für den Transport von Fahrrädern in Nahverkehrszügen überarbeitet und kundenfreundlicher gestaltet.
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