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Reha-Aufwendungen an steigenden Bedarf anpassen
Renteneintrittsalter und Lebensarbeitszeit bei Ausgabengrenze berücksichtigen Das Volumen der für die Rehabilitation von Arbeitnehmern zur Verfügung stehenden Mittel in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird jährlich entsprechend der Entwicklung der Bruttolöhne fortgeschrieben. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und sein Stellvertreter Karl Holmeier:
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