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Bank und Kapitalmarktrecht: Verjährung

Möglichkeiten bei drohender Verjährung von Schadensersatzansprüchen Die Sonderverjährungsfrist des § 37 a WpHG (Wertpapierhandelsgesetz der alten Fassung) gilt für Abschlüsse bis zum 04.08.2009. Das führt dazu, dass Schadensersatzansprüche gegen Banken im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, Zertifikaten, Swaps oder anderen Finanzprodukten stichtagsbezogen nach Ablauf von drei Jahren nach Erwerb verjähren. Die Verjährung droht also täglich und wird häufig erst kurz vor Verjährungseintritt beme

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