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Europäischer Stabilitätsmechanismus nur mit Zustimmung des Bundesrates

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung erneut zum Europäischen Stabilitätsmechanismus Stellung genommen. Sie begrüßen, dass die Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung von Umschuldungsklauseln in neue Staatsanleihen, wie auch die bevorrechtigte Gläubigerstellung des ESM nunmehr vertraglich verankert sind. Der Bundesrat unterstreicht jedoch, dass für die Einrichtung des ESM-Vertrages wie auch dessen nachträgliche Änderung nach den Regeln des Grundgesetzes ein Zustimmungsgesetz erforder

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