🌐 prmaximus.de
Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen. Der Rechtsvorgänger der Klägerinnen erwarb Mitte 2006 von der Beklagten ein Wohnmobil zum Preis zum 134.437 €, welches nach Übergabe vier Mal in der Werkstatt der Beklagten nachgebessert werden musste. Nach dem letzten Werkstattaufenthalt erklärte der Käufer im Juni 2007 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Klägerinnen haben mit ihrer Klage – un
↗ https://www.prmaximus.de/17386